Etikettierung von Wein:
Zutatenliste und Nährwerte
Ab dem 8. Dezember 2023 müssen auf den Weinetiketten eine Zutatenliste und eine Nährwerttabelle angeführt
werden. Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 produziert wurden, sind davon nicht betroffen.
Wichtig ist zu wissen, dass die Verordnung für Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 produziert wurden, nicht gilt.
Somit dürfte der Großteil des Jahrgangs 2023 noch nicht betroffen sein. Für Weine, die nach dem 8. Dezember 2023
produziert werden, greift die Bestimmung, auch wenn es Weine des Jahrgangs 2023 betrifft (z.B. zweite Gärung).
Die Nährwertdeklaration muss Angaben zum Brennwert sowie zu Fetten, Kohlenhydraten, Zuckern, Proteinen und Salz
enthalten. Die Werte beziehen sich auf die durchschnittlich im Produkt vorhandenen Nährstoffe. Die Angabe erfolgt je
100 ml laut nachfolgender Tabelle. Die Werte können auch hintereinander aufgelistet werden.